Die Sterbehilfe und der Kardinal

Für Christoph Kardinal Schönborn gibt es, aus Sicht der katholischen Kirche, zum Thema Sterbehilfe keinen Diskussionsbedarf: „Der Mensch soll an der Hand eines anderen Menschen sterben und nicht durch die Hand eines anderen Menschen“, zitierte der Wiener Kardinal am Gründonnerstag seinen vor fünf Jahren verstorbenen Vorvorgänger Franz König.

Statt über Euthanasie nachzudenken, müssten die ärztliche Betreuung Todkranker, die Palliativmedizin sowie die Hospizbewegung flächendeckend ausgebaut werden…

…ergänzte Caritasdirektor Michael Landau. Dazu brauche es österreichweit 165 Hospizbetten, derzeit gibt es deren 45.

Schönborn lobte den „herausragenden politischen Konsens“ gegen aktive Sterbehilfe im Land: 2001 hätten sich alle Parlamentsparteien dazu bekannt. Mehr noch: Österreich habe die Chance, „europaweit Vorarbeit zu leisten“. Durch eine „Verankerung des Verbots der Sterbehilfe und Euthanasie in der Verfassung“, so wie es bereits Kardinal König vorgeschlagen habe.

Anders, nämlich weitaus liberaler, wird mit den letzten Dingen in den Benelux-Ländern umgegangen (weitere Staaten: siehe Wissen). Im März 2009 wurde die aktive Sterbehilfe nach den Niederlanden und Belgien auch in Luxemburg unter Auflagen straffrei gestellt. Parallel dazu wurde ein Rechtsanspruch auf palliative Pflege von unheilbar Kranken verankert. Staatsoberhaupt Großherzog Henri weigerte sich zuerst, den Rechtsakt zu unterzeichnen: Die Verfassung musste geändert werden.

Die neue Luxemburger Regelung sieht vor, dass unheilbar Kranke die Möglichkeit haben, eine schriftliche Willenserklärung abzugeben, in der sie die Bedingungen und Umstände einer Lebensbeendigung festlegen. Der behandelnde Arzt muss die Erklärung in Erwägung ziehen, ist aber nicht zur Sterbehilfe verpflichtet. Willigt er ein, muss er einen Kollegen beiziehen, der in keinem Naheverhältnis zu ihm oder zum Patienten steht. Eine nationale Kontrollkommission aus Ärzten, Juristen, Pflegern und Patientenvertretern archiviert die Erklärungen und schaltet im Zweifelsfall die Staatsanwaltschaft ein. Mindestalter gibt es keines.

Als erstes Land in Europa hatten in den 1970er-Jahren die Niederlande auf die Strafverfolgung von Ärzten verzichtet, die das Leben eines Patienten beendeten. Auslöser war der Fall der friesischen Ärztin Truus Postma, die 1973 Sterbehilfe an ihrer todkranken Mutter vollzogen hatte. Zum Gesetz wurde die Straffreiheit aber erst 2001, als Sozialdemokraten und Liberale die Regierung stellten. Im selben Jahr wurde die Straffreiheit auch in Belgien festgeschrieben.

Rückläufige Zahlen

Die Euthanasieregelungen in den Beneluxstaaten unterscheiden sich nicht wesentlich voneinander. Belgiens Gesetz ist das weitestgehende, denn es gestattet Sterbehilfe auch, wenn der Patient nicht unheilbar krank ist. Knapp fünfhundert Menschen haben sich in Belgien 2007 für Sterbehilfe entschieden. In den Niederlanden sind im selben Jahr 2120 Menschen von ihrem Arzt von ihrem Leiden erlöst worden. Die Zahlen sind seit Inkrafttreten des Gesetzes rückläufig. Laut Walburg de Jong vom niederländischen Sterbehilfeverein hat dies auch damit zu tun, dass immer mehr Menschen ihre letzten Tage in palliativer Pflege verbringen – und dort an Übermedikation bei Mitteln gegen die oft grausamen Schmerzen sterben.

Dass aktive Sterbehilfe auch in Österreich zumindest diskussionswürdig wäre, zeigen Ergebnisse von Umfragen. 2000 und 2006 sprachen sich laut Meinungsforschungsinstitut Imas je 49 Prozent für eine Regelung wie in den Niederlanden aus. Dabei ist den Österreichern klar, dass sie entgegen dem politischen Konsens denken. Eine bisher unbeachtete repräsentative Imas-Umfrage über „verpönte Ansichten“ von 2007 ergab, dass 29 Prozent der Befragten meinten, man könne „leicht in ein schiefes Licht geraten und in seiner Umwelt auf Kritik stoßen“, wenn man „für Sterbehilfe von unheilbar kranken Menschen eintritt“.

42 Prozent aus dieser Gruppe fanden die „verpönte“ Ansicht dennoch „tolerierbar“: Das ist die höchste Diskrepanz zwischen eigener und öffentlicher Meinung unter 22 abgefragten Einstellungen. (DER STANDARD – Printausgabe, 10. April 2009)

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