
Österreich hat eine Entscheidung “pro Kruzifix”, wie der Presseerklärung des VfGH zu entnehmen ist:
Der Verfassungsgerichtshof hat – aufgrund eines Antrages, der sich gegen religiöse Feiern und das Anbringen des Kreuzes in niederösterreichischen Kindergärten richtete – eine Grundsatzentscheidung zum Verhältnis von Staat und Kirche getroffen.
Auf das Wesentliche zusammengefasst, brachte das Verfahren vor dem VfGH zwei Ergebnisse:
o Der Antrag, dass religiöse Feiern wie das Nikolausfest gegen die Verfassung verstoßen, wurde als unzulässig zurückgewiesen. Die Teilnahme an solchen Festen ist nämlich nicht verpflichtend, also sind die Antragsteller davon auch nicht direkt betroffen. Im Kindergartengesetz gibt es keine Vorschrift, die besagt, dass eine solche Teilnahme verpflichtend ist.
o In der Sache entschieden hat der VfGH die Kreuz-Frage. Dass ein Kreuz anzubringen ist, wenn die Mehrheit der Kinder einem christlichen Religionsbekenntnis angehört, verstößt nicht gegen die Verfassung. Vor dem Hintergrund der grundsätzlichen Trennung zwischen Kirche und Staat ist diese gesetzliche Regelung über das Anbringen eines Kreuzes nicht als Präferenz des Staates für eine bestimmte Religion zu werten.
Einige Passagen der VfGH-Entscheidung im Wortlaut:
Weiterlesen →